25 Jahre smart: Ihren smart #1 Pro jetzt unschlagbar leasen

Wir feiern 25 Jahre smart und bedanken uns bei unseren treuen Kunden mit einem ganz besonderen Angebot! Jetzt können Sie den smart #1 Pro* für nur 249 €** im Monat leasen und sich zusätzlich bis zum 30. November 2023 einen Jubiläumsbonus von 1.850 €*** sichern.

Der Jubiläumsbonus enthält ein großzügiges Ladeguthaben im Wert von 1.000 €*** und deckt darüber hinaus die anfallenden Überführungs- und Zulassungskosten im Wert von 850 €***. 

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Ein Leasingbeispiel für einen smart #1 Pro Neuwagen (Serienausstattung)**
 
Laufzeit
48 Monate
Gesamtlaufleistung
40.000 km
Gesamtleasingpreis
14.952,00 €
Sonderzahlung
(erstattungsfähig als BAFA-Bonus)****
3.000,00 €
48 mtl. Leasingraten à
249,00 €
Überführungskosten
0,00 €***

* smart #1 Pro | WLTP: Stromverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km[2][3]

Das ist unser Dankeschön an Sie für Ihre Treue und Unterstützung.

Der smart #1 Pro ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch der ideale Begleiter für die Stadt. Schnappen Sie sich dieses unschlagbare Angebot und vereinbaren Sie noch heute eine Probefahrt bei uns, um Ihren neuen smart #1 Pro selbst zu erleben!

Warten Sie nicht zu lange, denn die Aktion endet am 30. November 2023. Es war noch nie so einfach, einen smart zu fahren.

Wir beraten Sie gern

** Ein Kilometerleasingangebot für Verbraucher von smart mobility lease, ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, für einen smart #1 Pro (Serienausstattung). Stand 17.11.2023. Alle Preisangaben inkl. USt. Vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung. Inklusive Überführungs- und Zulassungskosten und Fahrzeugrückgabekosten (Gutachten & Abmeldung). Angebot gültig bei Bestellung zwischen dem 27.09.2023 und dem 30.11.2023. Ist der Darlehens-/Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 495 BGB.

*** Gültig bei Kauf oder Leasing eines smart #1 Neufahrzeugs bis 30.11.2023 (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung): Ladeguthaben im Wert von 1.000 EUR (inkl. USt.) sowie Übernahme der Überführungskosten inkl. Zulassungsservice in Höhe von 850 EUR (inkl. USt.). Bedingungen für das Ladeguthaben: Gültig für eine Ladekarte des öffentlichen Ladenetzwerks smart charge@street. Das Guthaben kann nur mit einem smart charge@street Account in dem Land, in dem das Fahrzeug gekauft/geleast wurde, aktiviert werden. Das aktivierte Ladeguthaben kann im gesamten smart charge@street Netzwerk eingelöst werden. Gültig für 12 Monate bei Aktivierung bis spätestens 31.12.2025. Alle weiteren Informationen sind erhältlich auf der smart charge@street Website. Das Guthaben ist nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar. Nicht mit anderen Aktionen oder Sonderprogrammen kombinierbar. Erfordert die Registrierung bei smart charge@street gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen der Digital Charging Solutions GmbH (DCS). DCS übernimmt keine Garantie für die Nutzung der Gutscheine im Falle der Beendigung des Rahmenvertrages zwischen smart Europe GmbH und DCS.

**** Bei Erwerb eines neuen förderfähigen Fahrzeuges verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023 beträgt der Umweltbonus bei einem Fahrzeug-Nettolistenpreis für das Basismodell von bis zu 40.000 Euro 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i.H.v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i.H.v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i.H.v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i.H.v. 1.500 Euro). Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus bis zu einem Fahrzeug-Nettolistenpreis des Basismodells von 45.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i.H.v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i.H.v. 1.500 Euro).

Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, Vertriebspartner oder Leasinggeber. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Seit dem 01.09.2023 sind zur Förderung über das BAFA nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens zum 31.12.2024. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden. Im Fall von Leasing ermöglicht ein Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten die jeweils volle Fördersumme. Nähere Informationen unter www.bafa.de